Tarif PN - Radiospots, Audio-Guides, Werbetonträger
An wen richtet sich der Tarif PN?
Aufnehmen von Musik auf Tonträgern, die nicht ans Publikum abgegeben werden, z.B. Hersteller von Radiospots, Audio-Guides oder Hersteller von Tonträgern für Musikberieselung usw.
Wer ist für die Anmeldung des Tonträgers/Radiospots zuständig?
Zuständig für die Anmeldung ist der Produzent resp. Auftraggeber. Als Auftraggeber gilt die Person/Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonträger zu verfügen.
Rechtzeitig anmelden
Wird Mood-Musik (siehe unten) verwendet oder wird die Musik im Auftrag komponiert, können die Radiospots 10 Tage nach der Herstellung angemeldet werden. In allen anderen Fällen müssen sie spätestens 10 Tage vor der Herstellung angemeldet werden. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung des Tonträgers den „PN-Fragebogen“.
Rechte zur Verwendung einholen
Wenn Sie ein Musikwerk mit Bildern, Film oder mit Werbung verbinden, müssen Sie bei den Rechtsinhabern des Musikwerks (Urheber) und der Aufnahme (Interpret, Produzent/Label) eine Bewilligung einholen. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die direkt mit den Rechtsinhabern auszuhandeln sind.
Wichtig: Erlaubnis unter Vorbehalt!
Die SUISA erteilt die Erlaubnis unter Vorbehalt der Produzenten-, Interpreten- und Synchronisationsrechte. Diese sind direkt einzuholen.
Mood-Musik – Was ist Mood Musik?
Bei Mood-Musik (auch library, production, archive oder stock music) handelt es sich um Musik aus Katalogen, die eigens zur Filmvertonung bzw. Vertonung von Ton- und Tonbildträgern angeboten werden. Die Mood-Musik-Kataloge gibt es direkt beim Verlag sowie auf speziellen Websites.
Vorteile von Mood-Musik
Der Vorteil von Mood-Musik liegt darin, dass der Produzent bzw. Nutzer das Einverständnis zur Verwendung dieser Musik direkt bei der SUISA beziehen kann. Er muss also nicht bei verschiedenen Rechtsinhabern (Urheber, Verlag, Label) anfragen.
SUISA-Nummer: Meldung an die Radiostation
Jedem Radiospot wird eine SUISA-Nummer zugeteilt. Diese ist auf der Rechnung vermerkt. Sie ist den Radiosendern zu melden. Die SUISA-Nummern auf den Listen der Radiosender ermöglicht uns, die Entschädigungen aus den Senderechten an die richtigen Urheber weiterzuleiten.
Sendungen der Radiospots
Falls bekannt, teilen Sie uns die Namen der Sender und die Anzahl Ausstrahlungen mit. Dies erleichtert uns, die Entschädigungen aus den Senderechten korrekt an die Urheber zu verteilen.
Auftragsmusik
Falls Sie Musik für Ihren Spot komponieren lassen und der Komponist Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft ist, können die Vervielfältigungsrechte nicht direkt mit dem Komponisten geregelt werden. Diese Rechte sind immer bei der SUISA abzugelten.
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