Tarif PI - Ringtones
Sie bieten Klingeltöne für Mobiltelefone an?
Die Urheber haben ein Anrecht auf eine Entschädigung für das Einspeichern und den Download von Klingeltönen. Die jeweilige Höhe ist abhängig von der Art der Klingeltöne (z.B. Monophon, Polyphon, Realtone, Video etc.) und wird auf der Grundlage unserer Tarife PN, PI und VI berechnet.
Kann die SUISA alle Rechte einräumen?
Nein, die SUISA verfügt weder über die Bearbeitungsrechte (z.B. für monophone Klingeltöne), noch über die Synchronisationsrechte (z.B. für audiovisuelle Klingeltöne), noch über die verwandten Schutzrechte der Produzenten und Interpreten (z.B. für Realtones). Diese Rechte sind direkt bei den Rechtsinhabern einzuholen.
Wie melde ich Klingeltöne bei der SUISA an?
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an: customerservices@suisa.ch
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