Tarif VI - Vertragskunden
Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?
Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der Produzent resp. Auftraggeber. Als Auftraggeber gilt die Person/Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.
Mit wem schliesst die SUISA einen Tonbildträger-Vertrag ab?
Vertragskunde können Sie werden, falls Sie
- regelmässig und gewerbsmässig Tonbildträger herstellen, importieren oder vertreiben
- Ihren Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben
- geordnete Bücher und eine geordnete Lagerbuchhaltung führen
- Gewähr für die Einhaltung der Urheberrechte bieten und bereit sind, monatliche Akontozahlungen zu leisten sowie eine einmalige Sicherheitsleistung zu hinterlegen
Weitere Voraussetzungen
- Mindestens fünf Neuproduktionen pro Jahr
- Auflage pro Produktion mindestens 1000 Exemplare
- Sie müssen vor Vertragsabschluss mindestens ein Jahr nach Tarif VIe Einzelgeschäfte abgerechnet haben.
Regelmässig anmelden
Als Vertragskunden melden Sie die Tonbildträger regelmässig, spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung bei der SUISA an.
Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis zur Verwendung von Originalaufnahmen. Für Überspielungen ab bestehenden Ton-/Tonbildträgern benötigen Sie zusätzlich die Einwilligung des Produzenten.
Abrechnung
Als Vertragskunde rechnen Sie die Anzahl der verkauften Tonbildträger halbjährlich oder jährlich ab. Die Verkaufsmeldung muss elektronisch (Excel-Liste) eingereicht werden.
Vervielfältigung von bestehenden Filmen
Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis für die Vervielfältigung. Die Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Rechte ordnungsgemäss eingeholt und abgegolten wurden.
PASSEND ZUM THEMA
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger (DVD), die ans Publikum abgegeben werden