Konzerte, Comedy, Shows, Ballette etc.
Wenn Sie ein Konzert veranstalten, erhalten Sie von uns die Bewilligung (Lizenz) für die Aufführung der gespielten Kompositionen. Dasselbe gilt für Comedy-Vorstellungen, Shows etc. an welchen Sie Musik aufführen.
Der Preis für die Lizenz ist in der Regel ein Prozentsatz Ihrer Ticketeinnahmen, ausnahmsweise wird die Entschädigung gestützt auf die Kosten für Musiker (Gagen, Agentur, Reise- und Aufenthaltskosten etc.), Lokalmiete und PA-System berechnet.
Der Prozentsatz beträgt höchstens 10 % der Billetteinnahmen. Er reduziert sich, wenn die SUISA nicht an allen aufgeführten Werken die Rechte verwaltet und sofern Sie fristgerecht ein vollständiges Werkverzeichnis einreichen.
Genaueres dazu finden Sie im Tarif und im Merkblatt.
Spielen Sie im Handel erhältliche Aufnahmen ab (CDs, MP3s etc.), berechnen wir ferner eine Vergütung im Auftrag der SWISSPERFORM für die Rechte der Interpreten und Produzenten (verwandte Schutzrechte).
Wenn Sie einem anerkannten Branchenverband wie SMPA; PETZI, SBCK, ktv atp angehören, einen Vertrag mit der SUISA abschliessen und die Vertrags- und Tarifbestimmungen einhalten, erhalten Sie Ermässigungen.
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen sowie die Werkliste an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
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