Erneuerung des SUISA-Wahrnehmungsvertrags
Der Wahrnehmungsvertrag, das wichtigste Bindeglied zwischen der SUISA und ihren Mitgliedern, zeigte Spuren von Alterung und musste den neuen gesetzlichen und technischen Gegebenheiten angepasst werden. Mit einer Revision wurde das Vertragswerk fit gemacht für die Zukunft.
Die neuen Wahrnehmungsverträge werden derzeit per Post an all unsere Mitglieder verschickt.
Wir bitten unsere Mitglieder, ein Exemplar des Vertrages so bald als möglich unterschrieben zurückzuschicken. So sparen Sie im Interesse aller Mitglieder überflüssige Mahnkosten.
Weitere Informationen zum neuen Vertrag finden Sie hier: www.suisa.ch/wahrnehmungsvertrag.