Neuer Verteilungsschlüssel im Aufführungs- und Senderecht ab Januar 2017
Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentums (IGE) vom 28. Juli 2016
Der Verteilungsschlüssel der SUISA im Aufführungs- und Senderecht wird per 1. Januar 2017 geändert. Neu beträgt bei originalverlegten Werken der Anteil des Urhebers 66,67% und jener des Verlegers 33,33%. Mit dieser Änderung wird das Verteilungsreglement an den international gebräuchlichen CISAC-Schlüssel angepasst.
Der Entscheid des IGE vom 28. Juli 2016 ist publiziert unter: www.suisa.ch/shab
Detaillierte Informationen zu dieser Verteilungsreglementsänderung finden Sie unter: http://blog.suisa.ch/de/neuer-verteilungsschluessel-im-auffuehrungs-und-senderecht/
(Die italienische Version des Blog-Artikels finden Sie als PDF unter Recht & Rat)