Vierte Quartalsabrechnung im Jahr 2016
Wie bereits Anfang des Jahres angekündigt, wird die vom IGE am 15.12.2015 genehmigte Reglementsänderung Einfluss auf die kommende vierte Quartalsabrechnung am 15.12.16 haben.
Die Änderung des Verteilungsreglements beeinflusst, wie die Einnahmen für gesendete Musik in Fernseh-Sendeprogrammen der SRG und von TV-Privatsendern verteilt werden. Speziell die Urheber und Verleger von Filmmusik, Jingles und Hintergrundmusik weisen wir darauf hin, dass aufgrund der neuen Regelung die Einnahmen mit anderen Faktoren abgerechnet werden als zuvor. Mit der Anpassung verspricht sich die SUISA ein gerechteres Verteilungsergebnis.
Das sind die Hauptziele der Verteilungsreglementsänderung:
- Bei der Vergütung für Musik in Filmen spielt neu nur die Dauer der Musik selbst und nicht wie vorher auch die Dauer des Films eine Rolle.
- Die Vergütungen für Musik, die der Erkennung von Sendern, Sendeketten oder Sendungen – kurz zusammengefasst: Jingles – bzw. der Untermalung oder Umrahmung dient, sollen durch einen einheitlichen Faktor bestimmt werden. Neu fallen unter diese Verteilung auch die Einleitungs- und Schlussmusik zu Sendereihen oder Serien und Logos.
Musikdauer anstatt Filmdauer
Mit der Reglementsänderung wird die Bedeutung von Musik in Filmen unabhängig von der Dauer eines Films eingestuft. Es gibt keine Unterscheidung mehr nach Filmdauer, wie das zuvor der Fall war (länger oder kürzer als 60 Minuten). Da es um die Berechnung der Urheberrechtsentschädigung für Musik geht, soll einzig die Dauer der Musik ausschlaggebend sein. Mit der Berücksichtigung der Musikdauer erhält ein Film mit mehr Musik automatisch mehr Geld als derjenige mit weniger Musik.
Ein Vergleich mit ausländischen Schwestergesellschaften hat gezeigt, dass auch diese Gesellschaften grundsätzlich die Musik- und nicht die Filmdauer als Anknüpfungspunkt bei der Verteilung verwenden. Der Wegfall der 60-Minuten-Limite stellt eine Vereinfachung des Verteilungsprozesses dar und führt – da unabhängig von der Filmdauer – zu einer neutralen Gewichtung von Filmmusik.
Einheitlicher Faktor für Musik mit repetitivem Charakter
Unter dem Begriff «Jingle» ist nach dem Verteilungsreglement der SUISA Folgendes zu verstehen: Es handelt sich um Musik, die der Erkennung von Sendern, Sendeketten und Sendungen oder der Untermalung oder der Umrahmung dient. Dazu gehören Tonsignete, Loops, Trailers, Billboards usw., Hintergrundmusik, z.B. zu Informations-, Sport-und Quizsendungen, Musik zu Test-, Text- und Standbildern, und neu auch Einleitungs-und Schlussmusik zu Sendereihen oder Serien und Logos.
Solche «Jingles» dienen oft der Zuschauerbindung und werden sehr häufig in den TV-Übertragungen wiederholt. Dem repetitiven Charakter der Jingles wird in Bezug auf die Verteilung Rechnung getragen, indem die Bedeutung dieser Musik in Sendeprogrammen separat eingestuft wird.
Die Gewichtung der Jingles für die Verteilung erfolgt neu nach einem einheitlichen Faktor von 0,25. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung wird der Faktor nicht tiefer, je öfter der Jingle gesendet wird. Der neue einheitliche Faktor entspricht dem früheren Ansatz für die 13. – 52. Sendung. Verglichen mit dem alten Stufenmodell ist der neue Faktor tiefer als zuvor für die 1. bis zur 12. Sendung. Dafür ist er zukünftig höher für alle Wiederholungen ab der 53. Sendung. Durch die Reglementsänderung wird die vielfache Nutzung von Musik wie z.B. im Fall von Tonsigneten täglich ausgestrahlter Nachrichtensendungen stärker gewichtet.
Detaillierte Informationen zur Revision Verteilungsklassen 1C/1D und 2C/2D finden Sie sowohl im Blogartikel vom 02.03.2016 als auch in der Ausgabe des SUISAinfo vom März 2016.
Für weitere beratende Auskünfte steht Ihnen die Verteilungsabteilung der SUISA gerne zur Verfügung.
E-Mail: claims@suisa.ch