Nehmen Sie Ihre Rechte wahr!
Als stimmberechtigtes Mitglied können Sie über Ihre Genossenschaft mitbestimmen. (Foto: Juerg Isler)
Mitglieder können bis zum 20. Januar schriftlich Verhandlungsgegenstände und Anträge für die ordentliche Generalversammlung des gleichen Jahres einreichen. Ein solches Begehren muss von mindestens 50 Mitgliedern unterstützt und schriftlich eingereicht werden sowie einen Vertreter angeben, der befugt ist, das Begehren zurückzuziehen oder abzuändern. (aus: SUISA Statuten, 9.2.4)