Ratgeber Domaine public
Erstmals seit 20 Jahren sind in der Schweiz per Anfang 2014 wieder Werke von Urhebern ins Allgemeingut («Domaine public») gefallen. Was heisst das konkret für die Rechtsnachfolger solcher Urheber, also jene Personen, welche die Rechte geerbt haben? Was bedeutet das für Urheber, die mit freien Werken arbeiten möchten?
Erstmals seit 20 Jahren sind in der Schweiz per Anfang 2014 wieder Werke von Urhebern ins Allgemeingut («Domaine public») gefallen. Was heisst das konkret für die Rechtsnachfolger solcher Urheber, also jene Personen, welche die Rechte geerbt haben? Was bedeutet das für Urheber, die mit freien Werken arbeiten möchten?
Die zentralen Fragen rund um die Schutzfrist im Bereich Musik beantwortet ein Ratgeber-Artikel aus der Ausgabe 1.14 unserer Mitgliederzeitschrift SUISAinfo.
Der Ratgeber zum Thema Domaine public steht als PDF zur Verfügung auf unserer Website im Dossier Recht & Rat.