Basel Tattoo: SUISA nimmt den Entscheid des Bundesgerichts mit Befriedigung zur Kenntnis
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 19. März 2014 bestätigt, dass es sich beim Basel Tattoo eindeutig um eine Musikveranstaltung handelt. Die Musik nimmt im Rahmen der einzelnen Nummern insgesamt eine übergeordnete Rolle ein. Damit ist das Bundesgericht der Auffassung der SUISA gefolgt.
Für die Rechtsinhaber der aufgeführten Musik ist dieser Entscheid wichtig: Sobald die ausstehenden Beträge von Basel Tattoo für die Veranstaltungen in den Jahren nach 2009 nachgezahlt worden sind, erhalten die Komponisten ihre Urheberrechtsentschädigungen für die Aufführungen ihrer Musik über die SUISA rückwirkend vergütet. Zudem schafft die Einstufung Rechtssicherheit für ähnliche Veranstaltungen in der Schweiz. Die SUISA nimmt den Entscheid des Bundesgerichts mit Befriedigung zur Kenntnis.