Für die Anmeldung eines Serienspots müssen alle Voraussetzungen zwingend erfüllt sein ( Tarif VN - Art. 15.1.1):

  • Mindestens 10 aufeinander folgende Spots desselben Auftraggebers
  • Musik, Gesamtdauer des Spots, Musikdauer im Spot, visuelles Konzept und Ablauf müssen in allen (mindestens) 10 Spots identisch sein

Zum Erhalt der SUISA-Nummer senden Sie uns bitte das entsprechende Formular zu.

Erstanmeldung:

Serienspots mit unterschiedlicher Gesamtdauer (z. B. Kurz - und Langversion) müssen pro Version separat (= verschiedene Formulare) angemeldet werden.

Folgemeldung:

Für die Folgemeldung eines Serienspots muss zwingend eine Erstanmeldung des Serienspots erfolgt sein.

Serienspots mit unterschiedlicher Gesamtdauer (z. B. Kurz - und Langversion) müssen pro Version separat (= verschiedene Formulare) angemeldet werden.

Für Nicht-Serienspots verwenden Sie bitte weiterhin das Formular "VN_A: Anmeldung Tonbildträger mit Werbecharakter für TV, Kino und/oder Internet".

Weitere Informationen: advertising@suisa.ch oder +41 21 614 32 28 / 30

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ja. Zunächst muss die Videoproduktion gemäss Tarif VN lizenziert werden. Im Rahmen dieses Prozesses erhalten Sie eine SUISA-Nummer. Bei der anschliessenden Zugänglichmachung im Internet kommen die Lizenzbedingungen für Online-Werbekampagnen zum Zuge. Im Rahmen der Anmeldung für die Zugänglichmachung muss die SUISA-Nummer angegeben werden. Weitere Details finden Sie hier.

  • Während der Imagefilm ein positives Licht auf das Unternehmen werfen will, stehen beim Werbespot die Sales im Vordergrund.