Ein Fernsehabend mit den Nachbarn oder Freunden ist nicht entschädigungspflichtig, d.h. Sie benötigen keine Lizenz für die Fernsehübertragung. Grundsätzlich müssen für Nutzungen innerhalb der Privatsphäre keine Lizenzen erworben werden. Als Privatsphäre zählt in diesem Zusammenhang auch ein Grillabend mit den Nachbarn.
Nicht als privat gelten: Quartierfeste, Vereinsanlässe oder gemeinsames Ansehen der Spiele im Büro. Hierfür muss je nach Grösse der Bildfläche eine Lizenz erworben werden:
Übertragung der Spiele auf Bildflächen bis zu einer Diagonale von 3 Metern
Übertragung der Spiele auf Grossleinwand (Diagonale über 3 Meter)