SUISA

Kurz und bündig

Das Urheberrechtsgesetz (URG) von 1992 bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Es regelt im Weiteren die sogenannt verwandten Schutzrechte von Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten und Sendeunternehmen. Im URG sind die Aufgaben und Pflichten der fünf Verwertungsgesellschaften geregelt. Die SUISA nimmt die Urheberrechte der Komponistinnen, Textautoren und Musikverlegerinnen wahr und besorgt für sie treuhänderisch das Inkasso der Urheberrechtsentschädigungen.

Gemäss Urheberrechtsgesetz ist jedes musikalische Werk mit individuellem Charakter automatisch geschützt. Eine Anmeldung als Mitglied bei der SUISA empfehlen wir dann, wenn das Werk öffentlich genutzt wird. Wer bereits Mitglied der SUISA ist, hat neue Werke umgehend anzumelden.

Werkanmeldungsformular

Weiterführende Fragen

Wie kann ich meine Werke schützen (lassen)?

Laut Urheberrechtsgesetz ist ein Werk vom Zeitpunkt seiner Entstehung an automatisch geschützt, auch ohne Registrierung. Da es im Streit um die Urheberschaft schwierig sein dürfte zu beweisen, wann und von wem das Werk geschaffen wurde, gibt es zwei Massnahmen, um den Beweis zu erleichtern:

  • SUISA-Mitglieder melden ihr Werk bei der SUISA an.
  • SUISA-Mitglieder oder Nichtmitglieder schicken sich eine Aufnahme des Werkes auf einem Tonträger oder die Noten mit der Post selber zu. Schreiben Sie die Sendung wenn möglich ein und öffnen Sie das Paket oder den Umschlag auf keinen Fall.

Diese Massnahmen sind also nicht notwendig, um das Werk zu schützen, sie erleichtern aber den Nachweis, wenn umstritten ist, wer das Werk wann geschrieben hat.

Wie werde ich Mitglied?

Gemäss Statuten müssen Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind Komponist oder Bearbeiter eines musikalischen Werkes,
  • Sie sind Textautor, Bearbeiter oder Übersetzer von Texten musikalischer Werke oder
  • Sie sind Erbe oder Rechtsnachfolger eines Urhebers.

Ausserdem verlangt die SUISA, dass Sie der Schweiz besonders verbunden sind, zum Beispiel Schweizer Staatsbürger sind oder in der Schweiz wohnen. Weil die SUISA auch für das Fürstentum Liechtenstein zuständig ist, können Sie selbstverständlich auch Bürger des Fürstentums sein oder im Fürstentum wohnen.

Sie können direkt auf unserer Website das Anmeldeformular ausfüllen oder sich an eine der folgenden Adressen wenden:

Deutschschweiz
SUISA, Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich
Telefon +41 44 485 66 66, Fax +41 44 482 43 33, E-Mail

Westschweiz, Wallis
SUISA, Avenue du Grammont 11bis, 1007 Lausanne
Telefon +41 21 614 32 32, Fax +41 21 614 32 42, E-Mail

Tessin
SUISA, Via Soldino, 6900 Lugano
Telefon +41 91 950 08 28, Fax +41 91 950 08 29, E-Mail

Sobald Sie den Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet und die Aufnahmegebühr bezahlt haben, sind Sie Auftraggeberin beziehungsweise Auftraggeber der SUISA.

Die Mitgliedschaft ist nur sinnvoll, wenn Ihre Werke bereits heute oder in naher Zukunft öffentlich genutzt werden. Erst dann kann die SUISA Entschädigungen geltend machen und an Sie weiter leiten.

Als Auftraggeberin oder als Auftraggeber werden Sie von der SUISA als stimm- und wahlberechtigtes Mitglied aufgenommen, sobald Sie seit mindestens einem Jahr Auftraggeberin oder Auftraggeber der SUISA und in dieser Zeit insgesamt mindestens 2'000 Franken Entschädigungen erhalten haben.

Literatur zum Thema Urheberrecht

Folgende juristischen Fachbücher behandeln das Thema ''Urheberrecht'':

Auf Deutsch:

  • Rehbinder Manfred, Schweizerisches Urheberrecht, 3., überarbeitete Auflage, Bern 2000 (ISBN 3-7272-0923-2).
    Das 230 Seiten starke Lehrbuch handelt das Urheberrecht generell ab. Nur wenige Hinweise beziehen sich explizit auf das musikalische Urheberrecht.

  • Barrelet Denis, Egloff Willi, Das neue Urheberrecht, Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, 2., überarbeitete Auflage, Bern 2000 (ISBN 3-7272-9155-9).
    Bei dieser Publikation handelt es sich um einen juristischen Fachkommentar. Jeder einzelne Gesetzesartikel des Urheberrechts wird in einem eigenen Abschnitt behandelt. Nur wenige Hinweise beziehen sich explizit auf das musikalische Urheberrecht.

  • Müller Barbara K., Oertli Reinhard, Urheberrechtsgesetz (URG), Bern 2006 (ISBN 3-7272-2528-9).
    Dieser Kommentar enthält auf rund 650 Seiten Ausführungen zum Urheberrecht und berücksichtigt die neusten Entwicklungen. Jeder Gesetzesartikel wird in einem eigenen Abschnitt behandelt.

  • von Büren Roland, David Lucas (Hrsg.), Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 1. Bd., Teil 2, Urheberrecht, 2. Aufl., Basel/Genf/München 2006 (ISBN 3-7190-2294-3).
    Verschiedene Autoren vermitteln auf ca. 600 Seiten ausführliche Informationen zum Urheberrechtsgesetz, aber auch zum Verlagsvertrag. Nur wenige Hinweise beziehen sich explizit auf das musikalische Urheberrecht.

  • Troller Kamen, Grundzüge des schweizerischen Immaterialgüterrechts, Basel 2005 (ISBN 3-7190-2357-5).
    Das 540 Seiten starke Buch behandelt ausser dem Urheberrecht auch Patentrecht, Muster- und Modellrecht, Informatikrecht und Markenrecht sowie den unlauteren Wettbewerb.

  • Pedrazzini Mario, von Büren Roland, Marbach Eugen, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 2. Auflage, Bern 2002 (ISBN 3-7272-0939-9).
    Das 410 Seiten starke Buch behandelt Urheberrecht, Muster- und Modellrecht, Markenrecht sowie Wettbewerbsrecht.

Auf Französisch:

  • Cherpillod Ivan, Le droit d'auteur, Lausanne 1986 (ISBN 2-88197-002-8).
    Dieses Buch bezweckt, auf ca. 150 Seiten die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes darzulegen. Es enthält auch ein Verzeichnis mit wichtigen Fragen und Antworten aus der Praxis. Da die Publikation sich auf das alte Urheberrechtsgesetz bezieht, ist sie nicht sonderlich aktuell.

  • Dessemontet François, Le droit d'auteur, Lausanne 1999 (ISBN 2-8819-7038-9).
    Das mit Anhängen über 1000 Seiten starke Buch beinhaltet konkrete Beispiele und hebt die Rolle des Urhebers im Bereich der neuen Technologien besonders hervor.

  • Barrelet Denis, Egloff Willi, Le nouveau droit d'auteur, Commentaire de la loi fédérale sur le droit d'auteur et les droits voisins, 2e édition retravaillée, Berne 2000 (ISBN 3-7272-9053-6).
    Das 390 Seiten starke Buch ist ein juristischer Fachkommentar. Jeder einzelne Gesetzesartikel des Urheberrechts wird in einem Abschnitt behandelt. Nur wenige Hinweise beziehen sich explizit auf das musikalische Urheberrecht.

  • Troller Kamen, Manuel du droit suisse des biens immatériels, 2e édition retravaillée, Bâle 1996 (ISBN 3-7190-1467-3).
    In zwei Bänden und auf über 1400 Seiten bespricht dieses Werk die Bereiche Immaterialgüterrecht, Informatikrecht und Wettbewerbsrecht. Neben den Aspekten des Urheberrechts werden das Patentrecht, das Muster- und Modellrecht und das Markenrecht erörtert.

  • Troller Kamen, Précis du droit suisse des biens immatériels, 2e édition, Bâle 2006 (ISBN 3-7190-2358-3).
    Das 540 Seiten starke Buch behandelt ausser dem Urheberrecht auch Patentrecht, Muster- und Modellrecht, Informatikrecht und Markenrecht sowie den unlauteren Wettbewerb.

Auf Italienisch gibt es leider keine Bücher über das schweizerische Urheberrecht.

Literatur über die Rechte der Musiker

Auf Deutsch:

  • Wegener Poto, musik & recht – Handbuch für Schweizer Musikschaffende, 2. Auflage, 2004 (ISBN 3-7808-0197-3).
    Das 550 Seiten starke Buch beleuchtet diese Themen: Urheberrecht, Verwertungsrecht (SUISA und SWISSPERFORM), Tonträgerindustrie, Tonträgerverträge, Verlagswesen, Sampling und Remix, Musik und Internet, Vertragsrecht, gruppeninterne Verträge, Organisationsstrukturen, Konzertverträge, Management, Booking, Schutz des Gruppennamens, Lärmschutz, soziale Vorsorge. Ein Dutzend ausführlich erklärte Musterverträge ergänzen das Buch sinnvoll. Ausgangspunkt bildet die schweizerische Rechtsordnung.

  • Action Rock Guide – Das Schweizer Rockhandbuch, Ausgabe 1996/97 (ISBN 3-9521-006).
    Diese einheimische Publikation enthält drei Teile: Nach einer Betrachtung der Entwicklung der Szenen in den verschiedenen Regionen der Schweiz folgt ein Überblick über das Musikbusiness. Der dritte Teil betrifft juristische Fragestellungen, enthält aber keine Musterverträge. Das Handbuch ist zurzeit vergriffen. http://www.actionswissmusic.ch/d/service/rockguide.php

  • Andryk Ulrich, Musikrechts-Lexikon, 1. Auflage, 2000, Alfred Publishing (ISBN 3-9331-3609-1).
    Das Buch ist in der Schweiz nur bedingt brauchbar, weil es sich auf deutsches Recht bezieht.

  • Lyng Robert, Die Praxis im Musikbusiness, 10. Auflage, 2007 (ISBN 3-9378-4152-0).
    Die musikerfreundliche Publikation enthält unter anderem kommentierte Musterverträge. Das Buch ist in der Schweiz aber nur bedingt zu gebrauchen, weil es sich auf deutsches Recht bezieht und die rechtlichen Informationen darum nicht 1:1 übernommen werden können.

  • Moser Rolf, Scheuermann Andreas (Hrsg.), Handbuch der Musikwirtschaft, 6., vollständig neu überarbeitete Auflage, 2003 (ISBN 3-7808-0188-4).
    Das 1460  Seiten umfassende Buch vermittelt einen vertieften Einblick in das Musikbusiness. Das Buch ist in der Schweiz nur bedingt zu gebrauchen, weil es sich auf deutsches Recht bezieht und die rechtlichen Informationen darum nicht 1:1 übernommen werden können.

Auf Französisch:

  • Haumont Eric, Haumont Guy, Les droits des musiciens; Guide pratique, seconde édition, 2002 (ISBN 2-9114-3316-5).
    Das 224 Seiten starke Buch fasst alle Rechte der Musikerinnen und Musiker zusammen.