SUISA

Kurz und bündig

Das Urheberrechtsgesetz (URG) von 1992 bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Es regelt im Weiteren die sogenannt verwandten Schutzrechte von Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten und Sendeunternehmen. Im URG sind die Aufgaben und Pflichten der fünf Verwertungsgesellschaften geregelt. Die SUISA nimmt die Urheberrechte der Komponistinnen, Textautoren und Musikverlegerinnen wahr und besorgt für sie treuhänderisch das Inkasso der Urheberrechtsentschädigungen.

Gemäss Urheberrechtsgesetz ist jedes musikalische Werk mit individuellem Charakter automatisch geschützt. Eine Anmeldung als Mitglied bei der SUISA empfehlen wir dann, wenn das Werk öffentlich genutzt wird. Wer bereits Mitglied der SUISA ist, hat neue Werke umgehend anzumelden.

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