SUISA

Entschädigung - wer bezahlt?

Jede Komposition, jeder Songtext gehört dem jeweiligen Urheber. Wer also ein Werk veröffentlichen, vervielfältigen, aufführen, senden oder verbreiten will, benötigt dazu die Zustimmung des Urhebers.

Konzertveranstalter, Tonträgerproduzenten, Radio- und Fernsehsender, Clubs und Restaurants usw. müssen eine Urheberrechtsentschädigung zahlen. Weil nicht jeder Nutzer mit jedem Urheber einzeln verhandeln kann, erteilt die SUISA im Auftrag der Urheber Lizenzen für die Musiknutzung in der Schweiz und in Liechtenstein.

Wer ein Werk privat nutzt, schuldet dem Urheber keine Entschädigung. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern oder nicht öffentliche Geburtstagspartys, jedoch nicht für Vereins- und Betriebsfeste, Aufführungen an Schulen, Hintergrundmusik in Einkaufszentren usw.

Die SUISA gibt kostenlos Auskunft darüber, ob ein Werk geschützt ist, wie viel seine öffentliche Nutzung kostet und wann keine Entschädigung bezahlt werden muss.

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Weiterführende Fragen

Wer erhält die Entschädigungen?

Die Entschädigungen werden an bezugsberechtigte Urheber (Komponisten, Textautoren, Bearbeiter) und Verleger in der Schweiz und – über die Schwestergesellschaften – im Ausland verteilt. Jeder, der bezugsberechtigt ist, erhält eine Abrechnung und seinen Anteil überwiesen.

Wie werden die Entschädigungen verteilt?

Die Tarife der SUISA regeln, wie die Nutzung der Urheberrechte abgegolten wird. Das Verteilungsreglement hält fest, wie die Entschädigungen an die Bezugsberechtigten verteilt werden. Grundsätzlich unterscheidet die SUISA eine Pro-Werk-Verteilung (Geld wird auf jedes einzelne Werk anhand der Programmverzeichnisse verteilt) und eine Pauschalverteilung (Verteilung nach Statistiken, Sendeprogrammen, Stamm-Repertoire).

Wie viel muss ich zahlen, wenn ich Musik öffentlich nutzen will?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art der Nutzung ab. So ist die Entschädigung für Musik an einem Konzert höher als für Hintergrundmusik in einer Boutique. Das hängt mit ihrem Stellenwert zusammen: Die Menschen besuchen ein Konzert nur wegen der Musik, während Hintergrundmusik beim Shopping nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wie viel die einzelnen Nutzungsarten kosten ist in den Tarifen geregelt.

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