SUISA

Für Schüler

Kreative Tätigkeit ist Arbeit, und wer arbeitet, verdient Respekt. Künstlerinnen und Künstler haben das Recht auf einen Lohn für ihre Leistung. Wer Musik oder Filme im Internet tauscht, bringt die Kunstschaffenden um ihren Lohn. Er schadet letztlich sich selbst, weil die Songwriter ohne Lohn irgendwann keine Musik mehr schreiben.

Wer ist ein Urheber?
Wer ein Bild malt, einen Text schreibt oder einen Song komponiert, ist Urheber. Bilder, Musikstücke, Filme, Romane usw. sind Kunstwerke. Manchmal bezeichnen wir sie auch kurz als Werke. Es gibt weltweit Gesetze, die regeln, was mit Werken gemacht werden darf. Dieses Gesetz ist das Urheberrechtsgesetz. Einige der wichtigsten Punkte daraus:

  • Der Urheber eines Werks ist auch sein Eigentümer.
  • Nur der Urheber darf bestimmen, was mit seinem Werk geschieht.
  • Ein Werk darf nur veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich aufgeführt, gesendet oder wie auch immer verbreitet werden, wenn der Urheber damit einverstanden ist.
  • Der Urheber darf für die Nutzung seines Werks eine Entschädigung, eine Bezahlung verlangen.

Welche Werke sind geschützt?
Das Urheberrechtsgesetz schützt grundsätzlich alle Werke. Es gibt einige wenige Ausnahmen:

  • Ablauf der Schutzfrist: 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers dürfen seine Werke ohne Einwilligung genutzt werden.
  • Private Nutzung: Wenn ein Werk im Familien- und Freundeskreis aufgeführt wird, beispielsweise Musik an einer Familienfeier, muss dafür nichts bezahlt werden. Das gilt auch, wenn für den Privatgebrauch Kopien hergestellt werden.
  • Im Unterricht: Schulen können geschützte Werke im Rahmen des Unterrichts ohne Erlaubnis nutzen.

Wozu braucht es Verwertungsgesellschaften?
Weil die einzelnen Kunstschaffenden allein kaum kontrollieren können, ob ihre Werke genutzt werden, haben sie sogenannte Verwertungsgesellschaften gegründet. Diese sorgen dafür, dass die Urheber für die Nutzung ihrer Werke finanziell entschädigt werden. Das Urheberrechtsgesetz legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaften fest. So haben sie das Recht, jemandem die Nutzung eines Werkes zu erlauben und dafür eine Entschädigung zu fordern. Die Entschädigung geben die Verwertungsgesellschaften an die Urheber weiter.