SUISA

Für Lehrer

Wer die Werke eines Urhebers nutzen will, muss bei diesem die Erlaubnis einholen. Im schweizerischen Urheberrechtsgesetz sind allerdings Nutzungen definiert, für die es keine Erlaubnis braucht. Dazu gehört der Einsatz von geschützten Werken im Unterricht in der Klasse. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bezahlt dafür eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaften.


Häufige Fragen hinsichtlich Nutzung in der Schule:

  • Darf ein Lehrer im Klassenlager eine aufgezeichnete Fernsehsendung zeigen?
  • Dürfen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern ins Internet gestellt werden?
  • Worauf muss die Schule bei einer Theateraufführung achten?

Die Antworten auf solche und ähnliche Fragen finden Sie in «Alles, was Recht ist». Die EDK und die fünf Schweizer Urheberrechtsgesellschaften haben diese Broschüre mit vielen Beispielen aus der Praxis erarbeitet. Die beiliegende CD-ROM enthält gesetzliche Grundlagen, Merkblätter, Informationen über die Urheberrechtsgesellschaften, ein ausführliches Glossar sowie zahlreiche Fragen und Antworten zu allen Bereichen, in denen das Urheberrecht eine Rolle spielt – einschliesslich des wichtigen Bereichs der neuen elektronischen Medien.

Weitere Informationen zum Urheberrecht im Unterricht finden Sie im Internet unter www.urheberrecht.educa.ch. Die Broschüre inklusive CD-ROM können Sie kostenlos bei uns bestellen: publicrelations@suisa.ch.