Die SUISA arbeitet eingebunden in ein Netzwerk internationaler und nationaler Gesellschaften, die im Urheberrechtsbereich tätig sind. Diese Beziehungen dienen zum einen dazu, das Weltrepertoire an Musik in allen Ländern lizenzieren zu können. Zum andern ist die SUISA in Organisationen engagiert, die sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts einsetzen.
Weiterführende Fragen
Die SUISA hat mit mehr als 100 ausländischen Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Dadurch vertritt die SUISA die Mitglieder dieser Schwestergesellschaften in der Schweiz und die Schwestergesellschaften die Mitglieder der SUISA im Ausland. Wenn beispielsweise das Werk eines Schweizer Urhebers im Ausland aufgeführt wird, muss der örtliche Veranstalter die Urheberrechtsentschädigung an die einheimische Verwertungsgesellschaft zahlen und diese überweist das Geld an die SUISA, die es an den Urheber weiter leitet.
Manchmal kommt es vor, dass unsere Schwestergesellschaften eine Nutzung nicht erfassen und abrechnen. Wir empfehlen Ihnen darum, uns zu informieren, wenn Sie musikalisch im Ausland aktiv werden. Um den Verbleib von ausländischen Entschädigungen abklären zu können, brauchen wir diese Informationen:
Konzerte
- Datum und Ort (Stadt, Land, Name des Theaters, Saales oder Clubs)
- Name und Adresse des Veranstalters (falls bekannt)
- alle aufgeführten Werke (Liste)
- das gedruckte Programm (falls vorhanden)
Sendungen
- Datum der Ausstrahlung
- Name des Radio- oder Fernsehsenders
- Name der Sendung (falls bekannt)
- alle gesendeten Werke (Liste)
Tonträger
Schicken Sie der Urheberabteilung der SUISA ein Exemplar des ausländischen Tonträgers. Die darauf enthaltenen Angaben ermöglichen uns eine Nachfrage bei unserer Schwestergesellschaft . Wenn Sie wollen, schicken wir Ihnen den Tonträger nach wenigen Tagen wieder zurück.



