SUISA

Konzerte

Konzerttourneen, Festivals und Konzertorganisatoren

  1. Die Stiftung kann Konzerttourneen und Festivals in der Schweiz und im Ausland unterstützen, sofern mindestens 50% des Repertoires (Minutage des Programms) von SUISA-Mitgliedern stammen.
  2. Konzerttourneen im In- und Ausland müssen in der Regel mindestens 5 (fünf) Konzerte umfassen. Tourneen in der Schweiz müssen zudem in mindestens 3 (drei) verschiedenen Regionen stattfinden. Die Kommission kann in begründeten Fällen von dieser Regelung abweichende Entscheide treffen.
  3. Die Organisatoren von Festivals reichen eine Liste der engagierten Künstler bzw aufgeführter Werke ein.
  4. Um in den Genuss von Unterstützungsbeiträgen zu kommen, müssen Künstler und Künstlerensembles, Orchester und Kammerensembles usw. bereits lokal anerkannt sein, insbesondere, wenn es sich um Auslandtourneen handelt. Ein Mediendossier und ein Tonträger müssen, falls vorhanden, deshalb dem Gesuch beigelegt werden.
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