- Die SUISA-Stiftung für Musik kann bei Kompositionsaufträgen nur subsidiäre Unterstützung leisten. Das Gesuch muss von den Konzertveranstaltern eingereicht werden. Komponisten und Verleger können für sich selbst keine Unterstützung beantragen.
- Unterstützungsberechtigt sind nur Werke, die mindestens drei Mal aufgeführt werden; eine Radio- oder Tonträgeraufnahme kann als Aufführung geltend gemacht werden.
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| Formular Kompositionsauftrag (DE) | 50 KB | |
| Formular Kompositionsauftrag (DE) | 58 KB | |
