SUISA

Kompositionsauftrag

 

  1. Die SUISA-Stiftung für Musik kann bei Kompositionsaufträgen nur subsidiäre Unterstützung leisten. Das Gesuch muss von den Konzertveranstaltern eingereicht werden. Komponisten und Verleger können für sich selbst keine Unterstützung beantragen.
  2. Unterstützungsberechtigt sind nur Werke, die mindestens drei Mal aufgeführt werden; eine Radio- oder Tonträgeraufnahme kann als Aufführung geltend gemacht werden.
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