- Die Geschäftsstelle der Stiftung bestätigt den Erhalt des Gesuchs.
- Die Geschäftsstelle kann ein Gesuch zurückweisen, wenn:
- es dem Stiftungszweck offensichtlich widerspricht;
- in offensichtlichen Punkten diesem Reglement nicht genügt - Die Geschäftsstelle bereitet die Gesuche zuhanden der zuständigen Stiftungsorgane zum Entscheid vor
- Alle an die Stiftung gerichteten Gesuche werden durch eine Fachkommission des Stiftungsrates beurteilt.
- Diese Kommission tritt viermal jährlich zusammen.
- In besonderen Fällen und auf Antrag der Direktion können Projektgesuche auch dem Gesamtstiftungsrat vorgelegt werden.
- Die Entscheide der Stiftungsgremien sind abschliessend und können nicht angefochten werden. Über die Entscheide wird keine Korrespondenz geführt.