SUISA

Allgemeine Informationen

  1. In den Genuss von Unterstützungsbeiträgen können Projekte kommen, die einen direkten Bezug zu einem oder mehreren SUISA-Mitgliedern haben.
  2. Die Gesuche müssen an die Stiftung adressiert und mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  3. Finanzierungsgesuche können unter keinen Umständen rückwirkend beantragt werden.
    Unterstützungsgesuche können abgelehnen werden, wenn deren Budget einen unausgewogenen Eindruck vermitteln.
  4. Den Projektautoren und den beteiligten Künstlern kann nur ein Unterstützungsbeitrag pro Jahr zugesprochen werden.
  5. Zwischen zwei Gesuchen muss eine zeitliche Distanz von mindestens zwölf Monaten liegen.
  6. Gesuchsteller, denen eine finanzielle Unterstützung zuteil wird, müssen darauf hinweisen, dass ihr Projekt mit finanzieller Unterstützung der SUISA-Stiftung für Musik realisiert wurde. Auch das Logo der SUISA-Stiftung für Musik muss auf Plakaten, Konzertprogrammen, Noten, Musikwerken oder im Filmabspann ersichtlich sein.