- In den Genuss von Unterstützungsbeiträgen können Projekte kommen, die einen direkten Bezug zu einem oder mehreren SUISA-Mitgliedern haben.
- Die Gesuche müssen an die Stiftung adressiert und mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
- Finanzierungsgesuche können unter keinen Umständen rückwirkend beantragt werden.
Unterstützungsgesuche können abgelehnen werden, wenn deren Budget einen unausgewogenen Eindruck vermitteln. - Den Projektautoren und den beteiligten Künstlern kann nur ein Unterstützungsbeitrag pro Jahr zugesprochen werden.
- Zwischen zwei Gesuchen muss eine zeitliche Distanz von mindestens zwölf Monaten liegen.
- Gesuchsteller, denen eine finanzielle Unterstützung zuteil wird, müssen darauf hinweisen, dass ihr Projekt mit finanzieller Unterstützung der SUISA-Stiftung für Musik realisiert wurde. Auch das Logo der SUISA-Stiftung für Musik muss auf Plakaten, Konzertprogrammen, Noten, Musikwerken oder im Filmabspann ersichtlich sein.