- Die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge erfolgt nach Einreichung der folgenden Dokumente:
- Finanzabschluss
- Pressespiegel
- Abschlussbericht
- Bank- oder Postverbindung, Einzahlungsschein
- Belegexemplare der Kommunikationsmittel
- Bei Auftragskompositionen: Ein Exemplar der Partition
- Bei Filmmusik: Ein Exemplar der DVD/VHS - Die bewilligten Unterstützungsbeiträge werden erst nach Abschluss des Projektes und nach Prüfung der Unterlagen ausbezahlt.
- Die gesprochenen Unterstützungsbeiträge sind ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf der Frist erlischt die Unterstützungsberechtigung. Sollte das Projekt später realisiert werden können, muss ein neues Gesuch gestellt werden.
- Alle gesuchsrelevanten Unterlagen werden durch die Stiftung archiviert.