SUISA

Abschluss / Auszahlung

 

  1. Die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge erfolgt nach Einreichung der folgenden Dokumente:
    - Finanzabschluss
    - Pressespiegel
    - Abschlussbericht
    - Bank- oder Postverbindung, Einzahlungsschein
    - Belegexemplare der Kommunikationsmittel
    - Bei Auftragskompositionen: Ein Exemplar der Partition
    - Bei Filmmusik: Ein Exemplar der DVD/VHS
  2. Die bewilligten Unterstützungsbeiträge werden erst nach Abschluss des Projektes und nach Prüfung der Unterlagen ausbezahlt.
  3. Die gesprochenen Unterstützungsbeiträge sind ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf der Frist erlischt die Unterstützungsberechtigung. Sollte das Projekt später realisiert werden können, muss ein neues Gesuch gestellt werden.
  4. Alle gesuchsrelevanten Unterlagen werden durch die Stiftung archiviert.