Gegen Enteignungspläne der Piraten Die Jungfreisinnigen und die Piratenpartei kämpfen gegen die Vergütungen auf iPods und anderen digitalen Speichermedien. Die Verwertungsgesellschaften verurteilen diesen Vorstoss, denn den schweizerischen Kunstschaffenden würde ein wichtiger Teil ihrer Lebensgrundlage entzogen. Mehr Info Abrechnungstermine Die Abrechnungstermine für 2011 sind online. ...
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Manchmal findet die SUISA die Rechteinhaber trotz intensiven Recherchen nicht und kann keine Urheberrechtsentschädigungen verteilen. Wir führen folgende Listen mit Werken aus den Jahren 2005 bis 2009, die wir niemandem zuordnen können. Inquiry List national / Abrechnungen 2010 Inquiry List international / Abrechnungen 2009 Inquiry List international / Abrechnungen 2005-2008 Die Listen enthalten Werke mit Vergütungen von mindestens 50 Franken. Beachten Sie bitte, dass...
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Sie möchten Ihre Werke online anmelden und prüfen, wie Ihre Werke bei uns in der Datenbank registriert sind? Mit unten stehendem Formular können Sie ein persönliches Login anfordern. Wichtig : Im Bereich "Mein Konto" erhalten Sie Einblick in persönliche Angaben. Stellen Sie daher bitte sicher, dass das E-Mail-Konto, das Sie uns angeben, nur von Ihnen und berechtigten Dritten einsehbar ist. Lesen Sie die ganzen Nutzungsbedingungen für "Mein Konto" ...
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Unterschied zwischen der Werkanmeldung und der Anmeldung eines Tonträgers Ein Mitglied , das selbst Tonträger presst, muss der SUISA eine Tonträgeranmeldung und Werkanmeldungen der einzelnen Titel zukommen lassen. Die Tonträgeranmeldung ersetzt also die Werkanmeldung der einzelnen Titel nicht. Nicht-Mitglieder können keine Werke, sondern ausschliesslich Tonträger anmelden. Tonträgeranmeldung : Die Pressung eines Tonträgers muss bei der SUISA...
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Publikationen Allgemein Verträge Merkblätter Formulare
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Wie werde ich SUISA-Mitglied? Sie müssen folgende Dokumente ausfüllen, unterschreiben und retournieren: 1x Wahrnehmungsvertrag 1x Fragebogen für Urheber Mindestens 1x Werkanmeldung 1x Ermächtigung (fakultativ) Bitte sämtliche Dokumente in einer Sendung retournieren. Weiter
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Kino, Cine-Club, öffentliches Lokal, Museum, Fussballstadion usw. Sie sind Betreiber eines Kinos, Veranstalter eines Open-Air-Kinos oder Direktor eines Filmfestivals? Dann gilt für Sie der gemeinsame Tarif E. Kontakt: film@suisa.ch , Tel +41 (0)21 614 32 24 Sie möchten einen Film im Rahmen eines Cine-Clubs vorführen, eine Retrospektive eines berühmten Regisseurs im Gemeindesaal veranstalten oder im Sommer einen Filmabend im Strandbad organisieren?...
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Audiovisueller Bereich (Filme, Werbespots, Internet, Tonbildschauen usw.) Tonbildträger für professionelle Zwecke Herstellung von Tonbildträgern zur Sendung, Vorführung und Zugänglichmachen im Internet (auch «Sendekopien» genannt) SUISA-Nummer für Werbespots Jeder Werbespot, der in der Schweiz ausgestrahlt (TV) oder vorgeführt (Kino, E-Boards usw.) werden soll, braucht noch vor seiner Erstausstrahlung eine SUISA-Nummer. DVD - gratis oder zum Verkauf ...
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Rapporto annuo 2010 - ora online Nel rapporto annuo 2010 non trova solo aride cifre, ma anche ritratti di membri – ora online sottoforma di e-paper e PDF. Rapporto annuo in PDF Rapporto annuo in e-paper Fatti & Cifre 2011/2012 - ora online La breve brochure «Fatti & Cifre 2011/2012» è in rete sul sito della SUISA....
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Das Urheberrechtsgesetz (URG) von 1992 bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Es regelt im Weiteren die sogenannt verwandten Schutzrechte von Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten und Sendeunternehmen. Im URG sind die Aufgaben und Pflichten der fünf Verwertungsgesellschaften geregelt. Die SUISA nimmt die Urheberrechte der Komponistinnen, Textautoren und Musikverlegerinnen wahr und besorgt für sie treuhänderisch das Inkasso der...
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Wer die Werke eines Urhebers nutzen will, muss bei diesem die Erlaubnis einholen. Im schweizerischen Urheberrechtsgesetz sind allerdings Nutzungen definiert, für die es keine Erlaubnis braucht. Dazu gehört der Einsatz von geschützten Werken im Unterricht in der Klasse. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) bezahlt dafür eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaften. Häufige Fragen hinsichtlich Nutzung in der Schule: Darf ein Lehrer im Klassenlager eine aufgezeichnete...
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Die SUISA arbeitet eingebunden in ein Netzwerk internationaler und nationaler Gesellschaften, die im Urheberrechtsbereich tätig sind. Diese Beziehungen dienen zum einen dazu, das Weltrepertoire an Musik in allen Ländern lizenzieren zu können. Zum andern ist die SUISA in Organisationen engagiert, die sich für die Stärkung und den Schutz des Urheberrechts einsetzen. Weiterführende Fragen
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Sie sind Komponist oder Textautor von musikalischen Werken? Dann können Sie Mitglied der SUISA werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen bezüglich dem Ablauf der Mitgliedschaftsaufnahme: Füllen Sie das untenstehende Formular aus und drücken Sie auf «absenden». Anschliessend erhalten Sie einen Einzahlungsschein zur Bezahlung der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Franken (inkl. 8% Mehrwertsteuer). Achtung: Mit diesem Betrag decken wir einen Teil unserer...
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Ermächtigung Sie müssen die Ermächtigung unterzeichnen und zurücksenden (fakultativ). Mit dieser Ermächtigung erlauben Sie der SUISA der Eidgenössischen Steuerverwaltung Auskünfte über Ihre SUISA-Einnahmen aus dem Ausland zu erteilen. Das trägt dazu bei, dass Ihre Einkünfte aus dem Ausland nicht doppelt besteuert werden. Falls Sie im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sind, erhalten Sie diese Ermächtigung nicht. (Das Fürstentum Liechtenstein hat kein...
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Werkanmeldung Sie müssen mindestens eine Werkanmeldung ausfüllen, unterzeichnen und zurücksenden. Die Werkanmeldung mit Datum versehen. Alle beteiligten Urheber (KomponistIn, TextautorIn, BearbeiterIn) des Werkes auflisten. Alle beteiligten Urheber (KomponistIn, TextautorIn, BearbeiterIn) unterschreiben lassen. Falls Sie ein geschütztes Werkes bearbeitet haben, müssen Sie die Bearbeitungserlaubnis des Komponisten bzw. Verlegers des Werkes beilegen...
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Fragebogen Sie müssen den Fragebogen für Urheber ausfüllen und zurücksenden. Bankangaben: Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre IBAN Nummer mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass Banken bei ausländischer Zahlungsadresse Überweisungsgebühren belasten. Zurück Weiter
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Wahrnehmungsvertrag Sie müssen einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnen und zurücksenden. Wir raten Ihnen, keine Ausnahmen zu machen: Nur so kann die SUISA die Ihnen zustehenden Entschädigungen in allen Bereichen für Sie einziehen und auszahlen. Falls Sie Pseudonyme verwenden, können Sie diese im Wahrnehmungsvertrag zu vermerken. Falls Sie bestimmte Länder vom Vertrag ausnehmen möchten (weil Sie für dieses Land schon Mitglied einer anderen Urheberrechtsgesellschaft sind),...
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Optimierte Termine für Abrechnungen aus dem Ausland Die Termine für Vergütungen aus dem Ausland sind neu auf Ende Mai und Ende November 2013 angesetzt. Anders als in den Vorjahren werden die Auslandsabrechnungen neu auch die Aufführungs-/Senderechte und Vervielfältigungsrechte gemeinsam beinhalten. Durch diese Zusammenlegung verringert sich der Verwaltungsaufwand beim Versand. Die neuen Daten sind zeitlich besser auf die Abrechnungstermine der internationalen...
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