- Informationen zu Konzerten und konzertähnlichen Darbietungen (Gemeinsamer Tarif K)
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Warum wird die Entschädigung für Konzerte manchmal auf der Basis der Kosten berechnet?
Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. Nur in diesen Ausnahmefällen beim Gemeinsamen Tarif Ka dienen die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:
- Wohltätigkeitsanlässe, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.
- Wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können.
- Wenn der Kunde von Anfang an erwartet, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln decken zu müssen.
- Informationen zu Herstellung von Tonträgern (Tarif PI)
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Was muss ich tun, wenn ich einen Tonträger herstellen (lassen) will?
Laden Sie das «Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger» herunter und schicken Sie das ausgefüllte Formular an die SUISA. Bitte beachten Sie, dass das Formular spätestens zehn Tage vor der Aufnahme bei der SUISA eintreffen muss. Die SUISA erteilt daraufhin dem Presswerk die Erlaubnis, den Tonträger herzustellen. Ohne Erlaubnis darf das Presswerk nichts machen.
- Informationen zu Musik im audiovisuellen Bereich (Tarif VI / VN)
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Wer erteilt mir die Erlaubnis, Tonbildträger zu herzustellen oder vorzuführen?
In der Schweiz und in Liechtenstein ist das die SUISA, die das Weltrepertoire an Filmmusik vertritt. Im Ausland brauchen Sie die Zustimmung der Verwertungsgesellschaft des Landes, wo Sie den Tonbildträger herstellen und/oder vorführen wollen.



