- Brauche ich die Erlaubnis der SUISA, um Tonträger herstellen zu lassen?
- Was muss ich tun, wenn ich einen Tonträger herstellen (lassen) will?
- Was muss ich tun, wenn ich Musik von einem Tonträger überspielen will?
- Was muss ich tun, wenn ich Musik zu Werbezwecken aufnehmen will?
Damit Sie Musik für Werbung benutzen dürfen, müssen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Urheber oder ihres Verlegers haben. Die SUISA leitet Ihre Anfrage weiter. Weil das in der Regel etwas länger dauert, erhalten Sie von der SUISA nach Eingang des Anmeldeformulars die Mitteilung, dass Sie keine Tonträger herstellen dürfen, solange die schriftlichen Zusage aussteht. Der Urheber und der Verleger können für ihre Zustimmung eine finanzielle Entschädigung verlangen, die Sie zusätzlich zur Urheberrechtsentschädigung bezahlen müssen, die die SUISA kassiert.


