- Brauche ich die Erlaubnis der SUISA, um Tonträger herstellen zu lassen?
Ja. Wenn Sie musikalische Werke aufnehmen (lassen) wollen, die urheberrechtlich (noch) geschützt sind, müssen Sie die Zustimmung des Urhebers oder der Urheber einholen. In der Schweiz und in Liechtenstein sind musikalische Werke bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt.
Fast alle in- und ausländischen Urheber haben die Verwaltung ihrer Urheberrechte in der Schweiz und in Liechtenstein der SUISA abgetreten. Diese erteilt im Auftrag des Urhebers die Erlaubnis, ein Werk aufzunehmen, und verlangt dafür eine Urheberrechtsentschädigung, die sie weiter leitet. Darum müssen Sie immer die SUISA informieren, wenn Sie Tonträger herstellen (lassen) wollen.
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