- Was muss ich tun, um ein Konzert veranstalten zu dürfen?
- Warum wird die Entschädigung für Konzerte manchmal auf der Basis der Kosten berechnet?
Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. Nur in diesen Ausnahmefällen beim Gemeinsamen Tarif Ka dienen die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:
- Wohltätigkeitsanlässe, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.
- Wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können.
- Wenn der Kunde von Anfang an erwartet, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln decken zu müssen.
- Kann ich für Konzerte eine Jahrespauschale aushandeln?
- Wann wird eine Veranstaltung nach GT Ka/Kb und wann nach GT Hb abgerechnet?
- Warum wird die Entschädigung für Konzerte manchmal auf der Basis der Kosten berechnet?



