- Was muss ich tun, um ein Konzert veranstalten zu dürfen?
- Warum wird die Entschädigung für Konzerte manchmal auf der Basis der Kosten berechnet?
- Kann ich für Konzerte eine Jahrespauschale aushandeln?
- Wann wird eine Veranstaltung nach GT Ka/Kb und wann nach GT Hb abgerechnet?
Nach GT Ka/Kb (Gemeinsamer Tarif Ka oder Kb) wird die Entschädigung berechnet, wenn die Besucher kommen, um bewusst Musik zu hören. Ausnahmen sind etwa Konzerteinlagen oder konzertähnliche Einlagen, die weniger als eine Stunde dauern; falls diese Einlagen mehrmals am selben Tag wiederholt werden, gilt ihre Gesamtdauer. Wenn solche Einlagen im Rahmen von Tanz- und Unterhaltungsanlässen aufgeführt werden, wird die Entschädigung nach dem Tarif für Tanz und Unterhaltung (GT Hb) abgerechnet.
Die Abrechnung nach GT Ka/Kb oder GT Hb kann nicht einzig nach auftretenden Interpreten unterteilt werden, weil ihre Popularität (und damit ihre Anziehungskraft) sich immer schneller ändert. Für die Unterteilung berücksichtigt die SUISA unter anderem Kriterien wie den Eintrittspreis, das Konzertlokal, die Art der Ankündigung oder andere Aufwandposten.


