- Was muss ich tun, um ein Konzert veranstalten zu dürfen?
Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen wollen, müssen Sie dafür im Voraus die Erlaubnis der SUISA einholen.
Alle Formulare erhalten Sie hier.
Die Formulare müssen Sie spätestens zehn Tage nach dem Konzert ausgefüllt an die SUISA schicken. Um die Urheberrechtsentschädigungen korrekt berechnen und verteilen zu können, braucht die SUISA die detaillierte Liste aller aufgeführten Werke sowie die Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben.
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