- Wie viel muss ich zahlen, wenn ich Musik öffentlich nutzen will?
- Was für Kriterien beeinflussen die Höhe eines Tarifs?
- Wie kommen die SUISA-Tarife zustande?
Alle Schweizer Verwertungsgesellschaften müssen laut Urheberrechtsgesetz Tarife für ihre Entschädigungen aufstellen. Diese Tarife werden mit den massgebenden Nutzerverbänden verhandelt. Die Eidgenössische Schiedskommission, die der Bundesrat wählt und paritätisch zusammensetzt, genehmigt die Tarife, die dann im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. So besteht Gewähr dafür, dass die Tarifsätze nicht missbräuchlich sind.


