- Wie viel muss ich zahlen, wenn ich Musik öffentlich nutzen will?
- Was für Kriterien beeinflussen die Höhe eines Tarifs?
Die Tarife der fünf Schweizer Urheberrechtsgesellschaften müssen sich am Grundsatz der Angemessenheit im Urheberrechtsgesetz halten. Darum beachtet die SUISA unter anderem diese Kriterien, wenn sie die Höhe der Entschädigung für die Nutzung von Musik festlegt:
- den daraus erzielten Ertrag oder hilfsweise den damit verbundenen Aufwand,
- die Art und Anzahl der genutzten Werke und
- das Verhältnis zwischen geschützten und ungeschützten Werken.
Grundsätzlich sollte die Urheberrechtsentschädigung nicht mehr als 10% des Ertrages (zum Beispiel Einnahmen für Eintritte) beziehungsweise Aufwandes (etwa die Gage) betragen.
- Wie kommen die SUISA-Tarife zustande?
- Was für Kriterien beeinflussen die Höhe eines Tarifs?



