- Wie kann ich meine Werke schützen (lassen)?
- Wie kann ich meine Werke anmelden?
- Was für Werke kann ich anmelden?
- Muss ich alle Werke anmelden?
- Muss ich jedes Werk einzeln anmelden?
- Auf was muss ich beim Werktitel achten?
- Was muss ich der Werkanmeldung beilegen?
- Wer muss das Werkanmeldeformular unterzeichnen?
- Was für ein Verteilungsschlüssel ist auf dem Werkanmeldeformular zu vermerken?
- Kann ich meine Werke online anmelden?
- Wie unterscheidet sich die Tonträger- von der Werkanmeldung?
Die Tonträgeranmeldung durch den Tonträgerhersteller ist notwendig, um die Erlaubnis der SUISA zu erhalten, den Tonträger herzustellen. Er beantragt damit eine Lizenz.
Die Werkanmeldung durch den Urheber und/oder Verleger dient der SUISA zur Erfassung eines Werkes mit den beteiligten Urhebern und Verlegern; ohne Werkanmeldung entrichtet die SUISA keine Urheberrechtsentschädigung.
Achtung: Eine Tonträgeranmeldung ersetzt die Werkanmeldung einzelner Werke nicht.
- Kann ich meine Werke unter einem Pseudonym anmelden?
- Ersetzt das Stamm-Repertoire die Werkanmeldung?
- Wie kann ich ein Plagiat verhindern?
- Wie lange ist ein Musikstück geschützt?
- Wie kann ich meine Werke anmelden?


