- Wie kann ich meine Werke schützen (lassen)?
- Wie kann ich meine Werke anmelden?
- Was für Werke kann ich anmelden?
- Muss ich alle Werke anmelden?
Der Wahrnehmungsvertrag zwischen Ihnen als Urheberin oder Urheber und der SUISA schliesst ausnahmslos alle Werke ein, die Sie geschaffen haben. Eine Vertretung «à la carte» ist nicht möglich. Darum müssen Sie alle Werke anmelden.
Sie können allerdings bestimmte Rechte an allen Werken vom Vertrag ausschliessen.
- Muss ich jedes Werk einzeln anmelden?
- Auf was muss ich beim Werktitel achten?
- Was muss ich der Werkanmeldung beilegen?
- Wer muss das Werkanmeldeformular unterzeichnen?
- Was für ein Verteilungsschlüssel ist auf dem Werkanmeldeformular zu vermerken?
- Kann ich meine Werke online anmelden?
- Wie unterscheidet sich die Tonträger- von der Werkanmeldung?
- Kann ich meine Werke unter einem Pseudonym anmelden?
- Ersetzt das Stamm-Repertoire die Werkanmeldung?
- Wie kann ich ein Plagiat verhindern?
- Wie lange ist ein Musikstück geschützt?
- Wie kann ich meine Werke anmelden?



