- Was bedeutet Urheberrecht?
- Literatur über die Rechte der Musiker
- Was für Musik ist geschützt?
- Literatur zum Thema Urheberrecht
- Wie kann ich meine Werke schützen (lassen)?
Laut Urheberrechtsgesetz ist ein Werk vom Zeitpunkt seiner Entstehung an automatisch geschützt, auch ohne Registrierung. Da es im Streit um die Urheberschaft schwierig sein dürfte zu beweisen, wann und von wem das Werk geschaffen wurde, gibt es zwei Massnahmen, um den Beweis zu erleichtern:
- SUISA-Mitglieder melden ihr Werk bei der SUISA an.
- SUISA-Mitglieder oder Nichtmitglieder schicken sich eine Aufnahme des Werkes auf einem Tonträger oder die Noten mit der Post selber zu. Schreiben Sie die Sendung wenn möglich ein und öffnen Sie das Paket oder den Umschlag auf keinen Fall.
Diese Massnahmen sind also nicht notwendig, um das Werk zu schützen, sie erleichtern aber den Nachweis, wenn umstritten ist, wer das Werk wann geschrieben hat.
Weiterführende Fragen
- Wie lange ist ein Musikstück geschützt?



