SUISA

Fragen / Antworten

  • Was bedeutet Urheberrecht?

    • Literatur über die Rechte der Musiker
    • Was für Musik ist geschützt?

      Das Urheberrechtsgesetz schützt jedes musikalische Werk, unabhängig von seinem Stil oder wie es genutzt wird. Eine Sinfonie ist also genau gleich geschützt wie ein Radiojingle. Die SUISA verwaltet nur die Urheberrechte an nichttheatralischer Musik, die sogenannt kleinen Rechte:

      • nichttheatralische musikalische Werke, mit oder ohne Text, inklusive Oratorien;
      • Konzertfassungen theatralischer Werke;
      • Ballettmusik, die ohne Tanz aufgeführt oder gesendet wird;
      • Auszüge aus musikdramatischen Werken, die keine kompletten Akte umfassen, wenn die Aufführung, Radiosendung oder Tonträgeraufnahme nicht länger als 25 Minuten beziehungsweise die Fernsehsendung oder Aufzeichnung auf Video nicht länger als 15 Minuten dauert;
      • musikalische Werke, die in Kino- oder Fernsehfilmen enthalten sind, ausser besonderen Fernsehaufzeichnungen von Bühnenwerken.

      Die SUISA ist zuständig für Aufführungsrechte, Sende- und Weitersenderechte, Vervielfältigungsrechte, d. h. die Herstellung von Ton- und Tonbildträgern oder Audiofiles, für Leerträgervergütungen sowie für Vermietvergütungen.

    • Literatur zum Thema Urheberrecht
    • Wie kann ich meine Werke schützen (lassen)?
    • Wie lange ist ein Musikstück geschützt?

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