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22.03.10 - Schiedskommission genehmigt Tarif für Musikhandys

Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, ESchK((www.eschk.ch)), hat am 18. März 2010 einen Tarif für die Urheberrechtsvergütung auf Speicherplatz in Musikhandys beschlossen. Der Tarif liegt bei 30 Rappen/GB.

Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, ESchK((www.eschk.ch)), hat am 18. März 2010 einen Tarif für die Urheberrechtsvergütung auf Speicherplatz in Musikhandys beschlossen. Der Tarif liegt bei 30 Rappen/GB. Die Vergütung wird bei den Herstellern und Importeuren der entsprechenden Geräte erhoben und betrifft unter anderem das populäre iPhone von Apple. Neu erhalten die Musik- und Filmschaffenden also auch aus dem Verkauf des iPhone eine Vergütung. Die bislang geltende und störende Unterscheidung zwischen iPhone und iPod wird damit teilweise aufgehoben.


Die Schiedskommission hat zwar darauf verzichtet, Musikhandys wie andere Musikplayer zu behandeln, bei denen die Vergütung 80 Rappen/GB beträgt. Sie bestätigt jedoch das bewährte Prinzip der Leerträgervergütung als Ausgleich für die Erlaubnis, Privatkopien herzustellen. Dieses Prinzip wird von der Industrieseite grundsätzlich in Abrede gestellt.


Die Urheberrechtsgesellschaften bedauern, dass der Tarif erst jetzt genehmigt wird. Nachdem die seit Frühjahr 2008 geführten Verhandlungen zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt hatten, reichte die SUISA im Juni 2009 bei der ESchK einen Tarifvorschlag ein. Die Gegenseite hat es geschafft, die Behandlung der Eingabe vor der ESchK über mehrere Monate zu blockieren.

 

Viel Geld für die Industrie, wenig für die Urheber

Durch die Verzögerungstaktik der Verhandlungspartner sind die Kulturschaffenden, wie schon bei der Einführung früherer Tarife, erneut in Millionenhöhe um Entschädigungen geprellt worden. Die Gegner einer Entschädigung argumentieren unter anderem damit, dass durch die Entschädigung die Konsumentenpreise der Musikhandys steigen würden. Für ein iPhone mit 16 GB Speicher sind gemäss dem genehmigten Tarif 4.80 Franken fällig, also weniger als 0,5 % des Anschaffungspreises von 899 Franken. Für die Preisgestaltung spielt die Vergütung eine unbedeutende Rolle. So wurden auch die iPods bei der Einführung der Leerträgervergütung per 1.9.2007 nicht oder nur wenig teurer. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass es den Gegnern nicht um den Endverkaufspreis geht, sondern um eine Margenoptimierung der Hardwareindustrie auf Kosten der Kunstschaffenden.  Der Tarif soll frühestens am 1. Juli 2010 in Kraft treten.

 

Link zur Medienmitteilung der Eidg. Schiedskommission



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