23.06.09 - SUISA fordert Vergütung auf Musikhandys
Das schweizerische Gesetz erlaubt das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Musik, Film oder Literatur. Und es verlangt, dass die Schöpfer dieser Werke angemessen zu entschädigen sind. Entsprechende Vergütungen gibt es bereits auf leere CD, DVDs oder die Speicher in MP3-Playern.
Die SUISA hat nun gemeinsam mit ProLitteris, SSA, Suissimage und SWISSPERFORM einen neuen Tarif beantragt. Sie verlangt eine Vergütung für das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken auf digitale Leerträger in Musikhandys bzw. Multimediageräten mit Telefoniefunktion. Die SUISA hat den neuen Tarif verhandelt mit
- SWICO, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik
- Swissstream, Schweizerischer Verband der Streaming-Anbieter
- Dachverband der Urheberrechtsnutzer DUN
- economiesuisse
- Die Konsumentenorganisationen SKS, KF, FRC, acsi
Die seit Sommer 2008 geführten Verhandlungen haben zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt. Die SUISA hat deshalb im Namen der Urheberrechtsgesellschaften bei der eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten (ESchk) einen Tarifvorschlag eingereicht. Diese hat nun bis September 2009 Zeit, die Eingabe zu prüfen.
Viel Geld für die Industrie, wenig für die Urheber
Diverse Studien zeigen, dass so genannte Musikhandys genau wie MP3-/Multimedia-Player für das Speichern von Musik und Multimediainhalten genutzt werden. Das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Schweiz erlaubt. Im Gegenzug sind jedoch die Urheber dieser Werke zu entschädigen. Diese Vergütung wird bei den Herstellern und Importeuren der entsprechenden Geräte erhoben. Die Rede ist derzeit von rund 40 Handymodellen, die als Musik-/Multimediaplayer konzipiert sind und auch so beworben werden.
Einige Verhandlungspartner stellen sich auf den Standpunkt, der Tarif sei mit 80 Rappen pro GB zu hoch angesetzt. Wir stellen dem folgende Zahlen gegenüber: Auf ein Gigabyte Speicher passen rund 200 Musikfiles in guter Qualität (5MB). Damit ergibt sich für die Komponisten und Textautoren eine Vergütung von 0,4 Rappen pro Song.
Die Gegner einer Entschädigung argumentieren zudem damit, dass die Gerätepreise steigen würden. Für ein iPhone mit 16 GB Speicher sind gemäss dem vorgesehenen Tarif CHF 12.80 fällig, also wenig mehr als 1 % des Anschaffungspreises von CHF 999.-. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass es den Gegnern nicht um den Endverkaufspreis geht, sondern um eine Margenoptimierung der Hardwareindustrie auf Kosten der Kunstschaffenden. Die Urheberrechtsgesellschaften bedauern, dass insbesondere Gerätehersteller und Importeure eine angemessene Entschädigung der Kunstschaffenden bislang ablehnen.



