SUISA

Fürsorgestiftung

Die SUISA hat eine spezielle Fürsorgeeinrichtung für Urheber und Verleger eingerichtet, die den Urhebern einen Beitrag zur Sicherung Ihres Einkommens im Alter leistet. Informationen und Konditionen finden Sie im Stiftungsreglement.

Kontakt:
Frau Claudia Marbach, Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA, Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich, Tel: 044 485 66 66, E-Mail: claudia.marbach@suisa.ch.

 

Weiterführende Fragen

Was tut die SUISA für die Altersvorsorge ihrer Mitglieder?

Die Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA schützt Mitglieder und Auftraggeber beziehungsweise ihre Hinterbliebenen vor den wirtschaftlichen Folgen von Alter und Invalidität. Damit Sie eine Rente erhalten, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben ein bestimmtes Alter erreicht.
  • Sie waren mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen Mitglied oder Auftraggeber der SUISA.
  • Sie erhielten im Durchschnitt mindestens 250 Franken Entschädigungen aus Aufführungen und Sendungen während der gesamten Zeit als Mitglied und Auftraggeber.

Die Bestimmungen für die soziale Fürsorge sind im Fürsorgereglemententhalten. Darin sind auch alle Voraussetzungen für die Bezugsberechtigung und die Berechnung von Renten im Detail aufgeführt.