Unterschied zwischen der Werkanmeldung und der Anmeldung eines Tonträgers
Ein Mitglied, das selbst Tonträger presst, muss der SUISA eine Tonträgeranmeldung und Werkanmeldungen der einzelnen Titel zukommen lassen. Die Tonträgeranmeldung ersetzt also die Werkanmeldung der einzelnen Titel nicht.
Nicht-Mitglieder können keine Werke, sondern ausschliesslich Tonträger anmelden.
Tonträgeranmeldung:
Die Pressung eines Tonträgers muss bei der SUISA gemeldet werden, unabhängig davon ob man Mitglied der SUISA ist oder nicht. Die Tonträgeranmeldung durch den Tonträgerhersteller ist notwendig, um die Erlaubnis der SUISA zu erhalten, den Tonträger herzustellen. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserem
Kundenbereich
Werkanmeldung:
Werke können nur von SUISA-Mitgliedern angemeldet werden. Die Werkanmeldung durch den Urheber und/oder Verleger dient der SUISA zur Erfassung des Werkes mit den beteiligten Urhebern und Verlegern. Ohne Werkanmeldung entrichtet die SUISA keine Urheberrechtsentschädigung. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserem
Mitgliederbereich