SUISA

Werk anmelden

Als Auftraggeber oder Mitglied der SUISA sind Sie verpflichtet, alle Ihre Werke umgehend anzumelden.

Sie können Ihre Werke online registrieren oder uns ein Werkanmeldungsformular per Post zusenden.

Achtung: Werke können Sie nur anmelden, wenn Sie Auftraggeber oder Mitglied der SUISA sind.

Online-Werkanmeldung
Informationen und Zugang zur Online-Werkanmeldung: www.suisa.ch/mein-konto/

Diese Werke können nicht online registriert werden und müssen weiterhin per Formular angemeldet werden:

  • Werke, die zum Zweck der Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden
  • Bearbeitungen von freien (also nicht mehr geschützten) Originalwerken
  • literarische Werke (Texte ohne Musik) 

Werkanmeldungsformular (nicht für audiovisuelle Produktionen)

Werkanmeldungsformular für Acrobat Reader (zum online ausfüllen und speichern)

Werkanmeldungsformular für alle anderen PDF-Programme (kann nur ausgedruckt werden)

Formular für audiovisuelle Produktionen
Werke, die zum Zweck der Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden, melden Sie bitte mit dem dafür vorgesehenen Formular an:

Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen

Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen (für zusätzliche Werke)

Belege
Bitte fügen Sie der Werkanmeldung eine Partitur oder einen Tonträgerbeleg bei. Die für den Tonträgerbeleg benötigten Informationen finden Sie in unserem entsprechenden Merkblatt.

 

Weiterführende Fragen

Was für Werke kann ich anmelden?

Die SUISA verwaltet die Urheberrechte an nichttheatralischer Musik, aber keine Rechte an dramatisch-musikalischen Werken. Als dramatisch-musikalisch gelten alle Werke, deren szenischer Ablauf von Personen in bestimmten Rollen verkörpert und von der Musik so getragen wird, dass sie ohne Musik in der Regel weder aufgeführt noch gesendet werden können, etwa Musicals, Opern, Operetten oder Ballette. Alle anderen Musikwerke sind nichttheatralisch und die SUISA verwaltet die Urheberrechte daran.

Die Rechte an dramatischen Werken werden vom Urheber selbst, von seinem Verlag oder von der SSA verwaltet.

Muss ich jedes Werk einzeln anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie für jedes Werk ein eigenes Werkanmeldeformular ausfüllen und einsenden. Wenn dieselben Personen an mehreren Werken beteiligt und alle Werkangaben identisch sind, genügt ein Werkanmeldeformular mit einer Liste aller anderen Titel.

Kann ich meine Werke unter einem Pseudonym anmelden?

Ja. Jeder Komponist, Textautor oder Bearbeiter kann ein Pseudonym – oder mehrere Pseudonyme – wählen. Alle Pseudonyme unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.

Pseudonyme können allerdings mit den Namen anderer Komponisten verwechselt werden. Vor der Wahl eines Pseudonyms fragen Sie darum besser die SUISA, ob dieser oder ein sehr ähnlicher Name schon von einem anderen Urheber verwendet wird.

Wie werde ich Mitglied?

Gemäss Statuten müssen Sie eine dieser Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind Komponist oder Bearbeiter eines musikalischen Werkes,
  • Sie sind Textautor, Bearbeiter oder Übersetzer von Texten musikalischer Werke oder
  • Sie sind Erbe oder Rechtsnachfolger eines Urhebers.

Ausserdem verlangt die SUISA, dass Sie der Schweiz besonders verbunden sind, zum Beispiel Schweizer Staatsbürger sind oder in der Schweiz wohnen. Weil die SUISA auch für das Fürstentum Liechtenstein zuständig ist, können Sie selbstverständlich auch Bürger des Fürstentums sein oder im Fürstentum wohnen.

Sie können direkt auf unserer Website das Anmeldeformular ausfüllen oder sich an eine der folgenden Adressen wenden:

Deutschschweiz
SUISA, Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich
Telefon +41 44 485 66 66, Fax +41 44 482 43 33, E-Mail

Westschweiz, Wallis
SUISA, Avenue du Grammont 11bis, 1007 Lausanne
Telefon +41 21 614 32 32, Fax +41 21 614 32 42, E-Mail

Tessin
SUISA, Via Soldino, 6900 Lugano
Telefon +41 91 950 08 28, Fax +41 91 950 08 29, E-Mail

Sobald Sie den Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet und die Aufnahmegebühr bezahlt haben, sind Sie Auftraggeberin beziehungsweise Auftraggeber der SUISA.

Die Mitgliedschaft ist nur sinnvoll, wenn Ihre Werke bereits heute oder in naher Zukunft öffentlich genutzt werden. Erst dann kann die SUISA Entschädigungen geltend machen und an Sie weiter leiten.

Als Auftraggeberin oder als Auftraggeber werden Sie von der SUISA als stimm- und wahlberechtigtes Mitglied aufgenommen, sobald Sie seit mindestens einem Jahr Auftraggeberin oder Auftraggeber der SUISA und in dieser Zeit insgesamt mindestens 2'000 Franken Entschädigungen erhalten haben.

Wie kann ich ein Plagiat verhindern?

Wenn jemand ein fremdes Werk unverändert oder wenig verändert als sein Werk ausgibt, ist das ein Plagiat. Diesen Diebstahl von Ideen können Sie nicht verhindern. Sie können aber im Streit um die Urheberschaft einfacher beweisen, wann das Werk entstanden ist, wenn Sie eine dieser Massnahmen umsetzen:

  • SUISA-Mitglieder melden ihr Werk bei der SUISA an.
  • SUISA-Mitglieder oder Nichtmitglieder schicken sich eine Aufnahme des Werkes auf einem Tonträger oder die Noten mit der Post selber zu. Schreiben Sie die Sendung wenn möglich ein und öffnen Sie das Paket oder den Umschlag auf keinen Fall.