SUISA

Mitglied werden

Sind Sie Komponist, Textautor von Texten zu musikalischen Werken oder Rechtsnachfolger eines Urhebers? Falls Sie Mitglied der SUISA werden wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:

  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus und drücken Sie auf «absenden».
  • Anschliessend erhalten Sie einen Einzahlungsschein zur Bezahlung der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Franken (inkl. 8% Mehrwertsteuer).
    Achtung: Mit diesem Betrag decken wir einen Teil unserer Verwaltungskosten. Entscheiden Sie sich nach Bezahlung der Gebühr gegen eine Mitgliedschaft, werden Ihnen die 100 Franken nicht zurückerstattet.
  • Nach Bezahlung der Gebühr senden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen den Wahrnehmungsvertrag (= Mitgliedschaftsvertrag) im Doppel und weitere Dokumente zu. Alle Dokumente auf einen Blick.
  • Füllen Sie die beigelegten Formulare aus, unterzeichnen Sie die zugesandten Verträge und senden Sie uns alle Dokumente zurück.
  • Wir unterschreiben die Verträge und schicken Ihnen Ihr gegengezeichnetes Exemplar. Damit hat die SUISA Sie als Auftraggeber aufgenommen. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr.

Wichtige Hinweise

  • Ihre Werke sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn Sie nicht SUISA-Mitglied sind.
  • Die SUISA ist nicht für den Schutz Ihrer Werke verantwortlich. Sie zieht jedoch im Fall der öffentlichen Nutzung Ihrer Werke die Entschädigungen ein und leitet diese an Sie weiter.
  • Treten Sie der SUISA bei, wenn Ihre Werke bereits öffentlich genutzt werden oder in absehbarer Zukunft öffentlich genutzt werden sollen. Erst dann kann die SUISA Urheberrechtsentschädigungen geltend machen und für Sie einziehen.
  • Falls Sie Ihre Werke mit anderen Urhebern gemeinsam schaffen, müssen alle am Werk beteiligten Personen Auftraggeber der SUISA werden. Alle Songwriter einer Band müssen sich einzeln anmelden.
  • Auch DJs können Mitglied werden, sofern sie ihre Tracks selber schreiben, nicht jedoch, wenn sie nur Fremdkompositionen auflegen.
  • Sämtliche für die Aufnahme wichtigen Unterlagen können Sie online einsehen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen Druckversionen der Dokumente gerne per Post zu. Weitere ausführliche Informationen über die SUISA finden Sie unter der Rubrik Fragen / Antworten.
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* zwingende Angaben
** nur im Falle von ausländischer Staatsbürgerschaft auszufüllen

Weiterführende Fragen

Kann eine Band Mitglied werden?

Nein, nur einzelne Bandmitglieder können Mitglied werden, falls sie Urheberin oder Urheber der Musik oder der Texte sind.

Wie und wo kann ich den Bandnamen schützen lassen?

Ein Bandname kann, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, als Marke im Markenregister des Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Stauffacherstrasse 65/59g, 3003 Bern, Telefon, 031 377 77 77, Fax 031 377 77 78) eingetragen werden. Die SUISA hat mit diesem Eintrag nichts zu tun.

Das Gesetz schützt den Namen eines Künstlers auch ohne Markeneintragung. Zum einen gilt das allgemeine Namensrecht des Zivilgesetzbuches, zum anderen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb. Dieser Rechtsschutz ist allerdings nicht so klar umrissen. Im Einzelfall muss geprüft werden wie weit dieser Schutz geht.

Kann ein Interpret Mitglied werden?

Interpreten sind Sänger oder Instrumentalisten, die Kompositionen beispielsweise aufführen oder auf Tonträger einspielen. Wenn ein Interpret auch Urheber ist, kann er selbstverständlich Mitglied werden.

Interpreten, die keine Urheber sind, können nicht Mitglied werden. Ihre Rechte nimmt die SWISSPERFORM wahr.

Kann ich als DJ Mitglied werden?

Ja. Selbstverständlich können DJs Mitglied bei der SUISA werden. Sofern Sie Komponist, Textautor oder Bearbeiter eines musikalischen Werkes sind. Auch ein Remixer ist ein Bearbeiter und damit Urheber.

Um als Mitglied von der SUISA aufgenommen zu werden, müssen Sie die einmalige Aufnahmegebühr von 100 Franken (einschliesslich 7,6% Mehrwertsteuer) bezahlen und den Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet der SUISA schicken.

Die Mitgliedschaft ist nur sinnvoll, wenn Ihre Werke bereits öffentlich genutzt werden oder in naher Zukunft öffentlich genutzt werden sollen. Erst dann kann die SUISA Entschädigungen geltend machen und an Sie weiter leiten.

Mitglied werden

Wie viel kostet die Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme zahlen Sie einmalig 100 Franken, einschliesslich 8% Mehrwertsteuer. Neben dieser einmaligen Aufnahmegebühr fallen keine jährlichen Beiträge an.

Die laufenden Kosten für die Verwaltung Ihrer Rechte werden durch Abzüge auf den Einnahmen in der Schweiz und in Liechtenstein sowie im Ausland gedeckt. Auf ausländischen Einnahmen ist dieser Abzug 4 Prozent, auf Einnahmen in der Schweiz und in Liechtenstein wird der Abzug jährlich angepasst.