SUISA

Eigenproduktionen von Tonträgern

Sie sind Mitglied der SUISA und produzieren einen Tonträger, der ausschliesslich Eigenkompositionen enthält? Wird solch eine Produktion ausschliesslich durch die beteiligten Urheber finanziert, erhebt die SUISA keine Urheberrechtsentschädigung. Damit wir dem Presswerk die nötige Erlaubnis erteilen können, müssen Sie die Produktion dennoch bei uns anmelden.

Rechtzeitig anmelden
Melden Sie den Tonträger mit dem Formular „Eigenproduktion der Urheber“ mindestens 10 Tage vor der Herstellung im Presswerk bei der SUISA an. Aufgrund Ihrer Anmeldung stellen wir dem beauftragten Presswerk unsere Erlaubnis direkt zu. Ohne diese darf das Presswerk keine Fertigungen vornehmen.
Wenn Sie neben Eigen- auch Fremdkompositionen (z.B. Coverversionen) aufnehmen, dann füllen Sie bitte zusätzlich das «Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger» aus.

Achtung: Werkanmeldung vs. Tonträgeranmeldung
Mit dem Formular «Eigenproduktionen der Urheber» können Sie keine Werke anmelden. Füllen Sie dazu bitte die Werkanmeldeformulare aus.

SUISA Stempel für Tonträger (Muster)

Dieses Logo erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte.

SUISA-Stempel
Das reproduzierbare, offizielle SUISA-Logo für Tonträger erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte auf Verlangen, nachdem sie den neuen Tonträger angemeldet haben. 

 

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Tarif PI: Tariftext65 KB
 
Tarif PI: Gesuch für Eigenproduktionen der Urheber398 KB

Gesuch um Presserlaubnis für Tonträgerproduktionen mit Eigenkompositionen 

 
Merkblatt Eigenproduktionen der Urheber28 KB

Merkblatt zum Gesuch um Presserlaubnis für Tonträgerproduktionen mit Eigenkompositionen