SUISA

Mitglieder

Sowohl Urheber - Komponisten, Textautoren und Bearbeiter - als auch Verleger sind als Mitglieder bei der SUISA willkommen. Beim Eintritt in die SUISA werden sie zunächst als Auftraggeber aufgenommen. Sobald sie über 2000 Franken Einnahmen aus Urheberrechten erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr, werden sie stimm- und wahlberechtigtes Mitglied.