SUISA

Ton- und Tonbildträger-Produzenten

Sie sind Hersteller, Importeur oder Produzent von Tonträgern? Für die Herstellung von Tonträgern mit geschützter Musik ist vorgängig die Bewilligung des Urhebers einzuholen.

Rechtzeitig anmelden
Melden Sie den Tonträger mindestens 10 Tage vor der Herstellung bei der SUISA an. Aufgrund Ihrer Anmeldung stellen wir dem beauftragten Presswerk unsere Erlaubnis direkt zu. Ohne diese darf das Presswerk keine Fertigungen vornehmen.

Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis zu Originalaufnahmen. Für Überspielungen ab bestehenden Tonträgern benötigen Sie zusätzlich die Einwilligung des Produzenten.

SUISA Stempel für Tonträger (Muster)

Dieses Logo erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte.

SUISA-Stempel
Das reproduzierbare, offizielle SUISA-Logo für Tonträger erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte, nachdem sie den neuen Tonträger angemeldet haben.

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DokumentGrösseTyp
Tarif VM: Fragebogen128 KB

Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonbildträger (Musik-DVD’s)

 
Tarif VI: Tariftext47 KB

Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden

 
Tarif PI: Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger163 KB
 
Tarif PI: Kundeninformation45 KB

Herstellen von Tonträgern, die ans Publikum abgegeben werden

 
SUISA Stempel für Tonträger (Muster)2.2 KB

Dieses Logo erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte.

 
Tarif VM: Tariftext37 KB

Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die zur Hauptsache Musikfilme enthalten und dem Publikum abgegeben werden (Musik-DVDs)

 
Tarif PI: Tariftext44 KB

Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden (ohne Musikdosen)