Sie sind Hersteller, Importeur oder Produzent von Tonträgern? Für die Herstellung von Tonträgern mit geschützter Musik ist vorgängig die Bewilligung des Urhebers einzuholen.
Rechtzeitig anmelden
Melden Sie den Tonträger mindestens 10 Tage vor der Herstellung bei der SUISA an. Aufgrund Ihrer Anmeldung stellen wir dem beauftragten Presswerk unsere Erlaubnis direkt zu. Ohne diese darf das Presswerk keine Fertigungen vornehmen.
Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis zu Originalaufnahmen. Für Überspielungen ab bestehenden Tonträgern benötigen Sie zusätzlich die Einwilligung des Produzenten.

Dieses Logo erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte.
SUISA-Stempel
Das reproduzierbare, offizielle SUISA-Logo für Tonträger erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte, nachdem sie den neuen Tonträger angemeldet haben.
lade Daten, bitte warten
| Dokument | Grösse | Typ |
|---|---|---|
| Tarif VM: Fragebogen | 128 KB | |
Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonbildträger (Musik-DVD’s) | ||
| Tarif VI: Tariftext | 47 KB | |
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden | ||
| Tarif PI: Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträger | 163 KB | |
| Tarif PI: Kundeninformation | 45 KB | |
Herstellen von Tonträgern, die ans Publikum abgegeben werden | ||
| SUISA Stempel für Tonträger (Muster) | 2.2 KB | |
Dieses Logo erhalten Sie von der Abteilung Vervielfältigungsrechte. | ||
| Tarif VM: Tariftext | 37 KB | |
Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die zur Hauptsache Musikfilme enthalten und dem Publikum abgegeben werden (Musik-DVDs) | ||
| Tarif PI: Tariftext | 44 KB | |
Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden (ohne Musikdosen) | ||






