SUISA

Partys mit Musik

Für Musikaufführungen zu Tanz- und Unterhaltungsanlässen ausserhalb des Gastgewerbes gilt der Gemeinsame Tarif Hb. Unter diesen Tarif fallen:

  • Musikaufführungen an Tanz- und Unterhaltungsanlässen wie Discos, Vereins- und
    Dorffeste, Darbietungen der Turnerriege usw.

Der Tarif bezieht sich auf die Urheberrechte an Musik (Rechte der Komponisten, Texter und Verleger) und auf die sogenannten verwandten Schutzrechte (Rechte der Interpreten und Produzenten), welche Repertoire der SWISSPERFORM sind. Die SUISA ist in Bezug auf den Tarif Hb gemeinsame Inkassostelle und Vertreterin der SWISSPERFORM.

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