SUISA

Diskotheken, Clubs und Tanz im Gastgewerbe

Für Musikaufführungen zu Tanz- und Unterhaltungsanlässen im Gastgewerbe gilt der Gemeinsame Tarif H. Unter diesen Tarif fallen:

  • Musik durch Musiker und Sänger (live oder playback)
  • Musik zum Tanz, zur Begleitung von Shows und Attraktionen (Artisten, Tänzerinnen usw.)
  • Musik durch Discjockeys oder Videojockeys
  • Musik zu Karaoke-Veranstaltungen

Der Tarif bezieht sich auf die Urheberrechte an Musik (Rechte der Komponisten, Texter und Verleger) und auf die sogenannten verwandten Schutzrechte (Rechte der Interpreten und Produzenten), welche Repertoire der SWISSPERFORM sind. Die SUISA ist in Bezug auf den Tarif H gemeinsame Inkassostelle und Vertreterin der SWISSPERFORM.

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