Wer Musik veröffentlicht, vervielfältigt, aufführt, sendet oder sonst wie verbreitet, wer Konzerte veranstaltet, wird automatisch Kunde von SUISA. Auch die Inhaberin eines Aerobic-Studios, die in ihren Lektionen Musik spielt, gehört dazu. Alle, die Musik öffentlich nutzen, müssen dafür eine Lizenz erwerben – und werden damit SUISA-Kunden.
Wer Musik im privaten Rahmen nutzt, das heisst im Freundes- und Verwandtenkreis, braucht keine Erlaubnis. Alle anderen Nutzungen sind öffentlich und erfordern eine Lizenz der SUISA. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis für die öffentliche Nutzung einzuholen.
Alle Tarife auf einen Blick
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